Breitband

Breitband

Schnelles Internet

In den letzten Jahren konnte der Markt Nesselwang einige Verbesserungen beim Breitband-Ausbau erzielen. 2020 bekamen wir den Förderbescheid für die letzten Weiler, die noch an das Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen werden. Eine entsprechende Ausstattung in unserem Gemeindegebiet ist enorm wichtig für unsere Bürger*innen und Unternehmen. Deshalb möchten wir auch in Zukunft am Ball bleiben.


Drittes Verfahren

Fördersteckbrief

vom 05.08.2020
Erschließungsgebiet: Nesselwang III

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Kooperationsvertrag

vom 20.11.2019
Stellungnahme des Marktes Nesselwang

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Am 03.08.2020 konnte Bürgermeister Pirmin Joas den Förderbescheid in Empfang nehmen.

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

ACHTUNG: Die Frist zum Ablauf des Auswahlverfahrens wurde auf den 31.10.2019 verlängert!


Zweitverfahren - Ortsteil Attlesee

Abschließenden Projektbeschreibung

vom 18.06.2019
Erschließungsgebiet: Nesselwang Attlesee

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Erschließungsgebiet nach Ausbau

vom 18.06.2019
Erschließungsgebiet: Nesselwang Attlesee

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Fördersteckbrief

vom 16.07.2018
Erschließungsgebiet: Attlesee

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Kooperationsvertrag

vom 31.05.2017
Stellungnahme des Marktes Nesselwang

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Am 11.12.2017 konnte Bürgermeister Franz Erhart den Förderbescheid in Empfang nehmen.

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung


Erstverfahren

Abschließenden Projektbeschreibung

vom 15.07.2016
Erschließungsgebiet: Nesselwang

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Fördersteckbrief

vom 12.05.2015
Erschließungsgebiet: Nesselwang

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Unterzeichnung Kooperationsvertrag

Am 06.05.2015 unterzeichnete Bürgermeister Erhart den Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH.

Hier finden Sie den Pressetext hierzu.

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Stellungnahme Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Nesselwang bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie -BbR)

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Am 20.04.2015 konnte Bürgermeister Franz Erhart den Förderbescheid in Empfang nehmen.

Bekanntmachung des Marktes Nesselwang bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie -BbR)

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Nesselwang definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Veröffentlicht am 19.09.2014

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Veröffentlicht am 01.08.2014

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern.

Veröffentlicht am 17.06.2014

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Veröffentlicht am 17.06.2014

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung

Bedarfsabfrage im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten

Die Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsinternet ermöglicht uns die weitere Verbesserung der Internetversorgung.

Beginn der Bedarfsabfrage: Die Unternehmen sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden.

Veröffentlicht am 29.03.2014

Der Freistaat Bayern fördert den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze).

Der Markt Nesselwang hat 1 Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument.

Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Der Markt Nesselwang will die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.

Als erwünschter Nebeneffekt werden dabei auch weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream erschlossen.

Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig.

Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in dem definierten Erschließungsgebiet.

Unternehmen die in dem definierten Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) des Marktes Nesselwang ihren Firmensitz haben sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 02.06.2014 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download bereitgestellt. Bitte laden Sie das Dokument herunter, füllen es bitte aus und senden Sie es an die angegebene Adresse. Das Formular erhalten Sie auch in Papierform bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Helmut Straubinger.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Franz Erhart
Erster Bürgermeister

Ihr Kontakt für ...

Breitbandausbau

Hr. Straubinger
08361 91 22-10

Unsere Servicezeiten vom Bürgerbüro:

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 13.30 - 17.30 Uhr